Parteien finanzieren ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen. Das muss auch so sein, wenn die politischen Parteien nicht in die finanzielle Abhängigkeit vom Staat geraten wollen.
Die Mitglieder der CDU und der FU haben das Recht auf Informationen und Teilnahme am politischen Willenbildungsprozess. Das verursacht Kosten. Deshalb werden die Mitglieder gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Die Festlegung der Höhe erfolgt durch sie selbst.
Die vom CDU-Bundesparteitag beschlossene Beitragsstaffel soll die Selbsteinschätzung erleichtern. In Einzelfällen kann der Keisverband eine Sonderregelung der Beitragszahlung treffen sowie Mitgliedsbeiträge stunden oder erlassen.